Buchhaltungsservice - Unsere Dienstleistungen
Folgende Arbeiten können gemäß §6 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
in Ihrem Auftrag professionell erledigt werden:
• Buchhaltung sämtlicher Unternehmensformen
• Sortieren, Kontieren und elektronische Erfassung Ihrer Belege
• Kassenbuch und dessen Führung
• Kreditoren- und Debitoren Buchführung
• Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
• Erstellung von Summen- und Saldenlisten
• Lohnbuchhaltung
• Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
• Vorbereitung der Unterlagen und der Buchhaltung für Ihren Steuerberater
Hinweis:
Es wird durch uns keinerlei Rechts- und/oder Steuerberatung angeboten bzw. durchgeführt.
Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihren Steuerberater, oder an die für Sie zuständigen Finanzbehörden.